Gesetzgebung
Netzentgelt-Befreiung: die Fakten
Der Netzausbau erfordert milliardenschwere Investitionen. Dadurch steigen die Netzentgelte. Dies darf jedoch kein Wettbewerbsnachteil für Unternehmen aus energieintensiven Branchen sein.
Energieintensive Branchen wie die Stahlindustrie stehen am
Anfang der Wertschöpfungsketten und liefern wertvolle Grund- und
Werkstoffe für die weiterverarbeitenden Betriebe.
Der Bundestag hat im August 2011 mit der Novelle der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) beschlossen, bestimmte Unternehmen von den Netzentgelten zu befreien. Das stärkt die Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze. Die Eckpunkte:
- Jährlich führt dies nach ersten Berechnungen der Bundesnetzagentur zu Entlastungen in Höhe von rund 440 Millionen Euro.
- Etwa 140 Millionen Euro erhalten Betreiber von Pumpspeicherwerken.
- Rund 300 Millionen Euro kommen Unternehmen aus energieintensiven Branchen zugute.
Den Großteil dieser Vergünstigungen gibt es bereits seit 2005 beziehungsweise 2008. Darunter sind auch die Entlastungen für Unternehmen, die viel Energie verbrauchen, wie beispielsweise die Stahlindustrie, die chemische Industrie, der Maschinen- und Anlagenbau oder etwa die Pumpspeicherkraftwerke. Mit der Novelle der StromNEV wurden die Konditionen verbessert. Sie legt fest, dass Unternehmen aus energieintensiven Branchen von den Netzentgelten vollständig befreit werden können – zuvor war eine 80-prozentige Reduzierung möglich.
Die Gründe für eine Begünstigung haben sich über die Jahre nicht geändert: Auf der einen Seite tragen stromintensive Unternehmen durch ihre gleichmäßige Abnahme zur Netzstabilisierung bei, auf der anderen Seite gleichen finanzielle Entlastungen den hohen Energiekostenanteil aus und sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die energieintensiven Industrien sind wichtig für die Beschäftigung in Deutschland. Sie sind unter anderem der Grund für die Ansiedlung weiterer Unternehmen und schaffen neue Arbeitsplätze.
Vergünstigungen bei den Netzentgelten gibt es im Übrigen seit vielen Jahren auch im Haushaltskundenbereich. Jeder, der eine Nachtspeicherheizung hat, wird das wissen.
