Rahmenbedingungen

Netzausbau: die nächsten Schritte

Um die energiepolitischen Beschlüsse umzusetzen und Investitionshemmnisse zu beseitigen, arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die das Energiewirtschaftsund das Netzausbaubeschleunigungsgesetz ergänzen. In 2012 wird viel bewegt – ein Überblick.

Überwachungsraum Laufend überwacht: Die Netzstabilität in Deutschland ist durch aufwändige Kontrollen jederzeit gewährleistet.

Nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz und der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Sommer 2011 stehen nun weitere Schritte an, um Planungen zu beschleunigen und Investitionshemmnisse zu beseitigen.

Für den Ausbau der Übertragungsnetze erarbeiten die vier Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur bis zum Sommer einen Netzentwicklungsplan für die kommenden zehn Jahre. Damit Planfeststellungsverfahren für länderübergreifende Leitungen künftig auf Bundesebene erfolgen, wird Ende 2012 eine entsprechende Verordnung vorgelegt. Planung und Genehmigung sollen dann nur vier statt zehn Jahre dauern. Im Sommer 2012 werden überdies die Verfahren zur Genehmigung von Stromleitungen bundesweit vereinheitlicht.

Monitoring: Transparenz schaffen, Akzeptanz stärken

Um fortlaufend zu überprüfen, dass die Beschlüsse zur Energiewende umgesetzt werden, hat die Bundesregierung einen Monitoring- Prozess aufgesetzt. Jährlich wird dokumentiert, wie die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden und wo es unter Umständen klemmt. Alle drei Jahre, erstmals 2014, wird ein umfassender Fortschrittsbericht vorgelegt. Das Bundeswirtschaftsministerium ist in diesem Monitoring für die Themen Netzausbau, Kraftwerksbau, Ersatzinvestitionen und Energieeffizienz zuständig. Bundeswirtschaftsminister Rösler: „Mit dem Monitoring kann man die Wirkung des Energiepakets genau abschätzen und treffsicher reagieren. Außerdem wird den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft ein Höchstmaß an Transparenz bei der Bewältigung dieser Jahrhundertaufgabe garantiert.“

Bereits im Frühjahr 2012 wird die Haftung der Übertragungsnetzbetreiber beim Anschluss von Offshore-Windparks neu geregelt, um Investitionen zu erleichtern.

Die regionalen Verteilnetze stehen ebenfalls im Mittelpunkt einer ganzen Reihe von Maßnahmen. Derzeit wird eine Studie zum Investitionsbedarf erstellt, die Ende 2012 vorgelegt wird. Weil in Zukunft viele kleine Stromquellen Energie ins Netz einspeisen, müssen die Netze intelligenter werden. Verordnungen werden hierfür im Sommer die Grundlagen schaffen. Ziel ist es, die sichere Kommunikation im intelligenten Netz und das intelligente Lastmanagement zu optimieren. Kleinerzeugungsanlagen wie Solaranlagen und Speicher sowie Wärmepumpen, Elektromobile und andere können somit besser in das intelligente Netz eingebunden werden. Zeitgleich wird der Rahmen für last- und zeitvariable Tarife geschaffen, damit sich die Nachfrage stärker am jeweiligen Angebot orientieren kann.

Die Novelle der Anreizregulierungsverordnung wird in diesem Jahr unter anderem dafür sorgen, dass Investitionskosten ohne zeitlichen Verzug berücksichtigt und Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung der Netze attraktiver werden. Um die Stromversorgung stabil zu halten, werden außerdem im Frühjahr 2012 Anreize für Großverbraucher geschaffen, bei Netzengpässen ihren Stromverbrauch zu reduzieren. Zudem wird eine Verordnung die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen dazu veranlassen, ihre Anlagen nachzurüsten. Ziel ist es dabei, dass Frequenzschwankungen nicht zu Stromausfällen führen. Das stärkt ebenfalls die Netzstabilität.

Weiterführende Informationen